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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 275/10 EFG 2011 S. 1699 Nr. 19

Gesetze: § 5 EStG

Kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn nach § 34 EStG bei Verkauf eines Flugzeugs im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Leitsatz

Ist die Vermietung sowie der An- und Verkauf eines Flugzeugs Gegenstand eines von Anfang an bestehenden und später auch durchgeführten unternehmerischen Konzepts, so gehört der Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeugs als Anlagevermögen zum laufenden Gewinn und ist kein tarifbegünstigter Aufgabegewinn gemäß § 34 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1699 Nr. 19
IAAAD-87440

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 30.03.2011 - 3 K 275/10

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