Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61112-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51363-3

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Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 44 a. § 44 a. F. Verwaltungsvollstreckungsverfahren, Aussetzung der Vollziehung

Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners (März 2011)
Erläuterungen
1. Anwendungsbereich

1Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungswege vollstrecken. Mit diesem Satz beginnt der 6. Teil der AO (§§ 249 – 346), der das Verwaltungsvollstreckungsverfahren regelt. Zum Verwaltungszwangsverfahren gehören nicht nur die Zwangsmittel im engeren Sinne (§§  328335 AO), sondern das gesamte Verwaltungsvollstreckungsverfahren ( §§ 249 ff. AO und landesrechtliche Vorschriften). Bei der Tätigkeit in diesem Verfahren erhält der Steuerberater Gebühren nach § 44 Abs. 1 StBGebV.

§ 44 Abs. 2 StBGebV regelt den Fall, in dem der Berater die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung über den eingelegten Rechtsbehelf betreibt.

2. Gebühren im Verwaltungsvollstreckungsverfahren

2Bei einem Tätigwerden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren erhält der Berater analog zur Regelung in den §§  4143 StBGebV die Geschäftsgebühr, die Besprechungsgebühr und die Beweisaufnahmegebühr. Die Gebühr ist aber nicht – und das ist ein wichtiger Unterschied – als Rahmengebühr ausgestattet, ...

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