Zivilrecht, Band 2

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69511-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63581-6

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Zivilrecht, Band 2 (1. Auflage)

Sachenrecht

I. Die Grundlagen des Sachenrechts

1. Allgemeines

Das Sachenrecht ist geregelt im 3. Buch des BGB (§§ 854 - 1296 BGB). Es behandelt die rechtlichen Beziehungen von Rechtssubjekten zu Sachen. Sachenrecht ist somit Zuordnungsrecht, vgl. § 39 AO. Es beschäftigt sich mit der Frage, wem eine Sache zusteht und wer welche Rechte an ihr ausüben kann. Diese Regelungen sind erforderlich, da die vorhandenen Sachen nicht allen zum beliebigen Gemeingebrauch überlassen sind, sondern in der Rechts- und Gesellschaftsordnung des Grundgesetzes das Privateigentum durch Art. 14 GG garantiert ist.

Zuordnungsrecht an einer Sache bedeutet, dass dem Berechtigten die Sache unmittelbar zugewiesen ist und er auf sie – im Rahmen seines Rechts – unmittelbar einwirken kann, ohne dass er zuvor andere Personen um Erlaubnis fragen muss. Wegen dieser Einwirkungsbefugnis auf die Sache werden die Sachenrechte auch Herrschaftsrechte genannt.

Neben dem Eigentum als umfassendstem Zuordnungsrecht kennt das Sachenrecht auch beschränkte dingliche Rechte, die dem Berechtigten hinsichtlich einzelner Befugnisse eine unmittelbare Herrschaft über die Sache zuordnen und somit nur Teilinhalte des Eige...