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FG München Urteil v. - 3 K 2609/06

Gesetze: AO § 158, AO § 140 ff., AO § 90 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1

Beurteilung von außerhalb der Buchführung in Kalendern aufgezeichneten höheren Umsätzen als tatsächlich erzielte Umsätze bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Leitsatz

Soweit im finanzgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil der Kläger seine Mitwirkungspflicht verletzt, indem er Umstände aus seiner alleinigen Wissens- und Einflusssphäre nicht offenbart, mindert sich für das Gericht, dem weitere Erkenntnismittel nicht zur Verfügung stehen, die Sachaufklärungspflicht und das Beweismaß auch für die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. In diesem Fall können i. R. d. Beweiswürdigung aus der Verweigerung der dem Kläger möglichen Mitwirkung für ihn nachteilige Folgerungen gezogen werden, ohne dass es einer Schätzung bedarf oder eine Beweislastentscheidung zu treffen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-54214

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FG München, Urteil v. 27.08.2009 - 3 K 2609/06

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