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FG Köln Urteil v. - 13 K 1148/05 EFG 2011 S. 170 Nr. 2

Gesetze: KStG § 28 Abs. 2, KStG § 41, KStG § 29 Abs. 2, KStG § 30 Abs. 2, HGB § 272, KStG § 27 Abs. 1

Körperschaften:

Auszahlung aus dem Eigenkapital

Leitsatz

Die gesetzliche Reihenfolge der fiktiven Verwendung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkaitals in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 30 KStG ist nicht anzuwenden, wenn eine Kapitalgesellschaft auf handelsrechtlich zulässige Weise eine Kapitalrücklage auflöst und das Kapital durch selbständigen Auszahlungsbeschluss an ihre Anteilseigner auskehrt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 170 Nr. 2
XAAAD-53411

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FG Köln, Urteil v. 18.05.2010 - 13 K 1148/05

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