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NWB direkt Nr. 41 vom Seite 1068

Erstattungszinsen nach § 233a AO

Kerstin Löbe

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-53136Mit Urteil v. - VIII R 33/07 NWB TAAAD-51331 hat der BFH entschieden, dass gesetzliche Zinsen i. S. von § 233a AO, die das Finanzamt an den Einkommensteuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. [i]Geserich, NWB 38/2010 S. 3008 Die Grundsätze dieses Urteils sind nach Auffassung der Autorin auch auf Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaftsteuerpflichtigen anzuwenden. Derartige Zinsen auf Körperschaftsteuererstattungen unterliegen demnach nicht der Körperschaftsteuer.

Eine Langfassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 41/2010 S. 3262.

Änderung der Rechtsprechung durch das

[i]Fortentwicklung der RechtsprechungMit Urteil v. bestätigt der BFH die bisherige Rechtsprechung insoweit, als der Abzug von Nachzahlungszinsen i. S. des § 233a AO als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgelehnt und an dem Grundsatz festgehalten wird, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO als Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Besteuerung unterliegen können. In Fortentwicklung seiner Rechtsprechung entscheidet der VIII. Senat des BFH aber, dass Erstattungs...

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