Investitionszulagengesetz 2010

2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61701-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60541-3

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Investitionszulagengesetz 2010

I. Einleitung

1. Rechtsgrundlage

Das InvZulG 2010 wurde als Bestandteil des Gesetzes zur Schaffung einer Nachfolgeregelung und Änderung des InvZulG 2007 vom am im BGBl 2008 I S. 2350 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Es gilt erstmals für nach dem abgeschlossene Einzelinvestitionen. Durch Art. 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom (BGBl I 2009 S. 3950) wurde der Tatbestand für den Ausschluss von geringwertigen Wirtschaftsgütern an die Änderung im EStG angepasst. Inhaltlich hat sich dadurch keine Veränderung ergeben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 € sind weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

Das InvZulG 2010 führt die Ende 2009 ausgelaufene Förderung durch das InvZulG 2007 fort. Es regelt wie das InvZulG 2007 einen Rechtsanspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen WG des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes im Fördergebiet (neue Bundesl...