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Arbeitshilfe Oktober 2011

Formulare: Zusammenfassende Meldung

Hier finden Sie alle relevanten Formulare zum Thema Zusammenfassende Meldung.

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist beim BZSt, Dienstsitz Saarlouis, auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-Verordnung StDÜV zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG).

Beachten Sie bitte auch das .

Für die elektronische Übermittlung der ZM über den Formularserver ist das Vorhandensein und die Eingabe einer gültigen Teilnehmernummer zwingend erforderlich.

Zur Vermeidung von unbilligen Härten kann das FA auf Antrag eine Ausnahme von der elektronischen Übermittlung gestatten. Soweit das FA nach § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG auf eine elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer - Voranmeldung verzichtet hat, gilt dies auch für die ZM.

Zum Ausfüllen benutzen Sie bitte den Formular-Assistenten (Adobe Acrobat Reader)

Tipp:

Auch sonstige, nicht schreibgeschützte PDF-Dateien lassen sich mit dem Formular-Assistenten (Adobe Acrobat Reader) schnell und bequem an beliebiger Stelle um eigene Notizen ergänzen, speichern und ausdrucken.

Bitte beachten Sie, dass das Öffnen von Dateien aus unbekannten Quellen Risiken bergen kann. Deshalb setzen Sie den Fo...

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