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KSR Nr. 6 vom Seite 8

Rückzahlungsansprüche bei Ehegatten

Verhältnis der einbehaltenen Abzugsbeträge kann maßgeblich sein

Alexander Kratzsch

Wurde zusammen veranlagten Ehegatten Einkommensteuer erstattet, die im Wege des Steuerabzugs vom Arbeitslohn oder von den Kapitalerträgen eines der Ehegatten einbehalten worden ist, bestimmt sich die Höhe des Erstattungsanspruchs jedes Ehegatten grundsätzlich nach dem Verhältnis der bei den Ehegatten jeweils einbehaltenen Abzugsbeträge. Nach demselben Verhältnis richtet sich auch die Höhe der Rückzahlung durch die Erstattungsempfänger, wenn später der entsprechende Steuerbescheid als Rechtsgrund entfällt.

Erstattungsberechtigung bei Überzahlungen

Im Falle der Trennung von Eheleuten ist oftmals fraglich, in welcher Höhe die Ehegatten bei Steuererstattungen anspruchsberechtigt sind. Wird die Erstattung ohne Rechtsgrund geleistet, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Leistungsempfänger. Nach § 37 Abs. 2 AO ist zur Rückzahlung einer ohne rechtlichen Grund erstatteten Steuer derjenige verpflichtet, der die rechtsgrundlose Geldleistung erhalten hat. Das ist die Person, zu deren Gunsten die rückgängig zu machende Zahlung erkennbar getätigt wurde. Wird eine Steuer vom Finanzamt erstattet, ist davon auszugehen, dass das Finanzamt mit der Zahlung die Forderung des – we...

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