Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 47 Anwendung

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

1 Die Gebührenverordnung ist grundsätzlich auf alle Fälle anzuwenden, mit deren Erledigung der Steuerberater nach Inkrafttreten der Verordnung, d. h. nach dem 1. 4. 1982 begonnen hat. So auch .

2 Für den Fall jedoch, dass der Steuerberater mit seinem Auftraggeber längerfristige Vereinbarungen getroffen hat, enthält § 47 Abs. 2 StBGebV wiederum eine Ausnahmeregelung: Hat der Steuerberater vor der Verkündung der Verordnung schriftliche Vereinbarungen getroffen, die den Vorschriften dieser Verordnung nicht entsprechen, so ist insoweit diese Verordnung spätestens 2 Jahre nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden. Stichtag für das Bestehen bzw. den Ablauf derartiger alter Vereinbarungen war also der 1. 4. 1984.

3 Wegen der erstmaligen Anwendung von Vorschriften, die diese StBGebV ändern, s. § 47a StBGebV.

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