Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 45 Vergütung in gerichtlichen und anderen Verfahren

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

1. Allgemeines

1 Die StBGebV verweist auf das RVG. Die Gebührenregelung für Rechtsanwälte gilt daher in:

  • finanzgerichtlichen Verfahren

  • verwaltungsgerichtlichen Strafverfahren

  • Strafverfahren

  • Bußgeldverfahren

  • berufsgerichtlichen Verfahren

  • Gnadensachen

Einen kurzer, praktischer Überblick über die Regelungen des RVG ist in „Berners: Die RVG-Prüfung” zu finden.

2. Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit

2 Für diese Regelungen richten sich die Gebühren nach den entsprechenden Regelungen in Teil III und Teil VII des RVG. Nach VV-Nr. 3200 RVG entsteht eine gerichtliche Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Erledigt sich der Auftrag, bevor der Steuerberater z. B. die Klage bei Gericht eingereicht hat, so beträgt die reduzierte Verfahrensgebühr 1,1 nach VV-Nr. 3201. Ist eine Tätigkeit im Einspruchsverfahren vorausgegangen, so wird bei Rechtsanwälten die Geschäftsgebühr (VV-Nr. 2300 RVG) für das Einspruchsverfahren nach Teil III Vorb. 3 Abs. 4 RVG zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Für Steuerberater existiert eine solche Geschäftsgebühr nach VV-Nr. 2300 RVG nicht. Die Geschäftsgebühr für die Tätigke...

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie