Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 42 a. F. Besprechungsgebühr

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

1. Anwendungsbereich

1 Neben der – obligatorischen – Geschäftsgebühr kann der Berater im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zusätzlich eine weitere Gebühr erhalten, die Besprechungsgebühr. Sie entspricht der Besprechungsgebühr des Rechtsanwalts nach § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO. Nach § 42 Abs. 2 StBGebV entsteht die Besprechungsgebühr, wenn der Steuerberater „an einer Besprechung über tatsächliche oder rechtliche Fragen mitwirkt, die von der Behörde angeordnet ist oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber, mit der Behörde oder einem Dritten geführt wird”. Es werden hier eine ganze Reihe von Voraussetzungen genannt, die im Folgenden näher erläutert werden sollen.

a) Besprechung

2 Die Besprechung muss „tatsächliche und rechtliche Fragen” zum Gegenstand haben, d. h. eine Besprechung über formale Verfahrensfragen wie z. B. Verlängerung von Fristen, reicht nicht aus. Mündliche oder fernmündliche Nachfragen (Rückfragen), etwa nach dem Stand des Verfahrens, sind ebenfalls nicht ausreichend. Ebensowenig sind einseitige Handlungen des Beraters und einseitige Mitteilungen der Behörde als Besprechung anzusehen.

3 Eine Bespr...

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