Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§37 Vermögensstatus, Finanzstatus für steuerliche Zwecke

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Bedeutung der Vorschrift

1 Unter Vermögensstatus ist die Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden zu verstehen. Ein Finanzstatus (oder Liquidationsstatus) enthält zusätzliche Angaben über die Fälligkeit der Vermögenswerte und Schulden, ggf. mit Verwertungsmöglichkeiten.

2 Die Erstellung eines Vermögens- oder Finanzstatus gilt nur für steuerliche Zwecke.

3 Häufige Anwendungsfälle sind Anträge auf:

  • Stundung oder Teilzahlungsbewilligung, § 222 AO.

  • abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, § 163 AO

  • Erlass, § 227 AO

  • Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung, § 258 AO

  • Aufstellung des Vermögensverzeichnisses bei eidesstattliche Versicherung, § 284 AO

4 Die jeweilige Antragsgebühr entsteht zusätzlich zu der Gebühr nach § 37 StBGebV.

5 Stellt der Steuerberater einen Vermögensstatus oder Finanzstatus für nicht-steuerliche Zwecken auf, so erhält er für eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 StBerG nach §§  612, 632 BGB die Vergütung entsprechend § 37 StBGebV.

II. Gebührenberechnung

6 Die Vorschrift des § 37 StBGebV unterscheidet drei verschiedene Tätigkeiten:


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Tätigkeit
Gebühren-
rahmen
Erstellung eines Vermögens- ode...

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