Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

1  § 26 StBGebV betrifft einen in der Praxis der Steuerberater nicht alltäglichen Gebührentatbestand, nämlich die Gebühr für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, wie sie in § 13a EStG vor­gesehen ist. Werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach anderen Ermittlungsgrundsätzen errechnet, greifen andere Gebührenvorschriften ein, z. B. im Fall des Vermögensvergleichs ( § 4 Abs. 1 EStG) § 39 StBGebV, im Fall der Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ( § 4 Abs. 3 EStG) § 25 StBGebV.

2 Der Gebührenrahmen ist weit gespannt ( 5/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B), um den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten im Einzelfall gerecht werden zu können.

3 Der Gegenstandswert bestimmt sich nicht mehr nach dem Ausgangswert, sondern nach dem Durchschnittssatzgewinn gem. § 13a Abs. 3 EStG.

4 Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus

  • dem Grundbetrag

  • den Zuschlägen für Sondernutzungen

  • den nach § 13a Abs. 6 EStG gesondert zu ermittelnden Gewinnen

  • den vereinnahmten Miet- und Pachtzinsen

  • den vereinnahmten Kapitalerträgen, die sich aus Kapitalanlagen von Veräußerungserlösen i. S. des...

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