Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 24 Steuererklärungen

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Allgemeines

1 In der wohl bedeutendsten, zumindest aber umfangreichsten Vorschrift der StBGebV (§ 24) werden alle mit der Anfertigung von Steuererklärungen und diesen vergleichbaren Meldungen verbundenen Tätigkeiten des Beraters katalogmäßig aufgeführt. Dabei sind die vorbereitenden, vorangehenden Tätigkeiten, wie z. B. die Fertigung von Jahresabschlüssen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen usw. sowie die Arbeiten bei der Ermittlung der einzelnen Einkünfte ausgenommen, weil hierfür in aller Regel gesonderte Gebühren zu berechnen sind (vgl. §§ 25 ff. StBGebV).

2 Für jede einzelne Erklärung der verschiedenen Steuerarten ist eine gesonderte Vorschrift in § 24 vorgesehen, die den Rahmensatz und den Gegenstandswert festlegt. Für fast alle Erklärungen ist ein Mindestgegenstandswert (Mindestwert) vorgesehen, womit auch die Mindestgebühr feststeht. Grundsätzlich ist – da es sich um Wertgebühren handelt – für alle Erklärungen die Tabelle A der StBGebV zugrunde zu legen. Eine Ausnahme in § 24 bildet insofern nur die Zeitgebühr in Abs. 4. Die Ergänzung um Mindestwerte ist – so die amtliche Begründung – erforderlich gewesen...

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