Steuerberater-Prüfungsklausuren Ausgabe 2010
2010
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Steuerberaterprüfung 2004/2010
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten
Teil I: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Verfasser: Professor Dr. Martin Stirnberg
Prüfung der Erfolgsaussichten des Schreibens vom
Das am beim Finanzamt (FA) Lindau eingegangene Schreiben der Stpfl. Dagmar Grobauer (nachfolgend: G) vom , mit dem diese ohne Begründung „Einwendungen gegen den Einkommensteuerbescheid 01 vom „ erhob, könnte als Einspruch gegen diesen Verwaltungsakt auszulegen sein. Dieser außergerichtliche Rechtsbehelf wird erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich sein, wenn er zulässig und begründet bzw. wenigstens teilweise begründet ist.
Da G mit dem Steuerbescheid vom , mit dem die ESt 01 auf 9 000 € festgesetzt wurde, nicht einverstanden ist und eine Herabsetzung auf den mit Bescheid vom festgesetzten Betrag von 5 400 € begehrt, wie sich aus der von ihr verwandten Formulierung „Einwendungen gegen …„ ergibt, bedarf das Schreiben der Auslegung.
Das Schreiben könnte als förmlicher Rechtsbehelf (Einspruch) oder als Korrekturantrag zu werten sein.
In Zweifelsfällen, also wenn einem Schreiben nicht eindeutig zu entnehmen ist, dass ein Stpfl. einen Korrekturantrag stellen will, wo...