Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 322.0/2 - St 342

Bewertung Betriebsvermögen und nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften;
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Der Basiszins für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 203 Abs. 2 BewG, der von der Deutschen Bundesbank aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen errechnet wird, beträgt

auf den : 3,98 Prozent.

Der Basiszins auf den ist für Bewertungsstichtage ab dem bis zum anzuwenden ().

Diese Verfügung ergeht nur in elektronischer Form und ist in FAIR unter „Verfügungen Vermögensbewertung” eingestellt.

Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 322.0/2 - St 342

Fundstelle(n):
BAAAD-37736