Prüfungsrelevante Rechtsthemen
4. Aufl. 2010
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Teil I: Rechtliche Prüfungsthemen
1. Zivilrecht
1.1 Verein – zivilrechtliche Grundlagen, §§ 21 – 79 BGB
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1. | Begriffsbestimmung |
2. | Erscheinungsformen |
3. | Gründung eines
Vereins |
4. | Organe des
Vereins |
5. | Mitgliedschaft |
6. | Auflösung des Vereins |
zu 1:
Der Verein ist eine auf Dauer begründete Personenvereinigung, die der Erreichung eines selbst gesetzten Zwecks dient; er tritt unter einem eigenen Namen auf; er ist vom Wechsel der Mitglieder unabhängig und ist körperschaftlich verfasst. Das Recht zur Gründung von Vereinen wird durch Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet; Schranken der Vereinigungsfreiheit ergeben sich aus Art. 9 Abs. 2 GG. Dieser verbietet Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeit dem Strafgesetz zuwiderläuft oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Der Verein ist der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ähnlich; er unterscheidet sich von dieser durch seinen körperschaftlichen Aufbau und insbesondere dadurch, dass die Zusammensetzung der Gesellschafter bei der GbR von wesentlicher Bedeutung ist.
zu 2:
Eingetragener Verein: Der eingetragene Verein ist geregelt in den §§ 21 ff., 55 ff. BGB; er ist j...