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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 482/07 EFG 2010 S. 1601 Nr. 19

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, EStG § 2 Abs. 1, AO § 42

Begründung einer atypisch stillen Gesellschaft zwischen überschuldeter GmbH und ihrem Alleingesellschafter bei fehlender Sanierungsfähigkeit der GmbH steuerlich nicht berücksichtigungsfähig

Leitsatz

Eine durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen begründete atypisch stille Gesellschaft zwischen einer überschuldeten, defizitären GmbH und ihrem Alleingesellschafter ist zwar nicht gestaltungsmissbräuchlich, aber wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht gleichwohl steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn der Gesellschafter nach den objektiven Gegebenheiten nicht von der Sanierungsfähigkeit der GmbH ausgehen kann, aber abgesehen von der Umwandlung der Darlehen und der Übernahme einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft keine weiteren durchgreifenden Sanierungsmaßnahmen einleitet und auch kein Sanierungskonzept vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 510 Nr. 14
EFG 2010 S. 1601 Nr. 19
EStB 2010 S. 459 Nr. 12
EAAAD-35029

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Sächsisches FG, Urteil v. 04.06.2008 - 2 K 482/07

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