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NWB Nr. 52 vom Seite 4063

Grenzwerte in der Sozialversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 4103Zum ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung aktualisiert alle dynamischen Rechengrößen in der Sozialversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen). Die Werte für 2010 hat das Bundeskabinett am beschlossen; der Bundesrat hat in seiner Sitzung am zugestimmt, ohne dass gegenüber dem Entwurf noch Veränderungen vorgenommen worden wären. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am erfolgt (BGBl 2009 I S. 3846).

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)


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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
49.950 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung
45.000 €

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
3.750 €/Monat, 45.000 €/Jahr
Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
West / Ost:
5.500 €/Monat, 66.000 €/Jahr / 4.650 €/Monat, 55.800 €/Jahr
Knappschaftliche Rentenversicherung
West / Ost:
6.800 €/Monat, 81.600 €/Jahr / 5.700 €/Monat, 68.400 €/Jahr

Bezugsgröße


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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
2.555 €/Monat, 30.660 €/Jahr
Gesetzliche Re...

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