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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 163/08 EFG 2010 S. 404 Nr. 5

Gesetze: EStG § 5a Abs. 4 S. 1, EStG § 5a Abs. 4 S. 2, HGB § 248 Abs. 2, KStG § 13 Abs. 3 S. 1

Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge

Leitsatz

Bei Übergang zur Tonnagebesteuerung sind Unterschiedsbeträge zwischen Buch- und Teilwert nur für in der Regelversteuerung zu bilanzierende Wirtschaftsgüter festzustellen.

Daher erfolgt keine Feststellung etwaiger stiller Reserven aus einem Schiffbauvertrag als schwebendes Geschäft bei zwischen Bestellung und Ablieferung des Schiffes gestiegenen (oder gefallenen) Schiffbaupreisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 404 Nr. 5
IAAAD-33947

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.09.2009 - 3 K 163/08

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