Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

Hinweis: H 90 ErbStH. , DStR 1990, 682; Koord. Ländererl. v. , BStBl 1991 I 142; v. , BStBl 1992 I 31; v. , BStBl 1990 I 122. S. 947

Literatur: Meincke, Für eine Revision des § 37a ErbStG, DStR 1991, 503; ders., Nochmals für eine Revision des § 37a ErbStG, DStR 1991, 900; Weinmann, Erbschaftsteuer im vereinigten Deutschland, Plädoyer für § 37a ErbStG, DStR 1991, 899.

Die Vorschrift schafft die Übergangsregelung nach der Erweiterung des Bundesgebietes. Maßgebend für die Besteuerung eines Erwerbs ist das Erbschaftsteuergesetz, das zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für diesen Erwerb gilt. Entsteht die Steuer nach dem , ist dies einheitlich das ErbStG, es sei denn, es kommt nach dem zu einer Änderung/Berichtigung einer Steuerfestsetzung für einen Erwerb, für den die Steuer nach dem Recht der DDR vor dem entstanden ist. Meincke hat die Übergangsregelung zu Recht scharf kritisiert. Die Übergangsregelung führt dazu, dass das unter sozialistischem Vorzeichen geprägte DDR-Erbschaftsteuerrecht noch nach 1990 anwendbar ist, bei denen unter dem Gesichtspunkt des Halbteilungsgrundsatzes verfassungswidrige Steuersätze (z. B. bei 1 Mio. Mark 85 %) Anwendung finden. Diesen Teil der Vorschrift kann man nur als falsch ve...

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

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