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PiR Nr. 9 vom Seite 281

Goodwill beim Start-up-Unternehmen

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Der goodwill

Die Definition des goodwill, zu Deutsch: Geschäfts- oder Firmenwert, ist spätestens seit dem Einführungskurs in die Betriebswirtschaftslehre wohl bekannt: Es ist „der Betrag, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe der Zeitwerte aller Vermögensgegenstände und Schulden übersteigt”. In ihm soll sich der „wahre” Wert des Unternehmens widerspiegeln, der regelmäßig nicht mit den „wahren” Werten der Vermögensgegenstände und Schulden übereinstimmt. Ist der Unternehmenswert höher, stellt der goodwill in anderer Terminologie ein „Sammelbecken aller nicht bilanzierungsfähigen immateriellen Werte” dar . Die Begriffskomponente „Ertragswert” deutet auf den entscheidenden Inhalt dieses „Sammelbeckens hin”, nämlich die künftig (hoffentlich) anfallenden Gewinne. In dieser Kurzbeschreibung stimmen die beiden Rechnungslegungssysteme – HGB/EStG und IFRS – mit teilweiser anderer Terminologie inhaltlich überein.

II. Das Unternehmen

Auch in einer weiteren Hinsicht besteht nahtlos Übereinstimmung: Aktivierbar ist der so (abstrakt) definierte goodwill nur dann, wenn er sich in einem Verkaufsakt (unter nahestehenden Personen zu einem angemessenen Pr...

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