Last-Minute-Check Ertragsteuern
2009
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Teil B: Gewerbesteuer
Abschnitt 1: Einführung
Passagen, die sich auf die Rechtslage 2007 beziehen, sind kursiv gekennzeichnet!
I. Charakterisierung der Gewerbesteuer
1Die Gewerbesteuer (GewSt) ist
eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter identisch sind;
eine Besitzsteuer, da sie nicht Umsätze oder Rechtsübertragungen, sondern den durch Umsätze erlangten Besitz (Ertrag) besteuert;
eine Gemeindesteuer, d. h. das Steueraufkommen (rund 40 Mrd. €/Jahr) fließt an die Gemeinden (Art. 106 Abs. 6 GG). Sie stellt die wichtigste direkte Einnahmequelle der Gemeinden dar. Durch eine Umlage werden Bund und Länder am Aufkommen beteiligt;
eine Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO). Eine Realsteuer ist eine Objektsteuer im engeren Sinne, d. h. die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen spielen keine Rolle; besteuert wird das „Objekt„ Gewerbebetrieb;
[i]Seit 2008 ist die GewSt nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbareine betriebliche Steuer. Seit 2008 ist sie allerdings gemäß § 4 Abs. 5b EStG eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Damit mindert sie immer noch den Gewinn laut handelsrechtlichem und steuerlichem Jahresabschluss, muss aber außerbilanzi...