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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 03 | Leasingfonds: Verbände protestieren gegen rückwirkende Verschärfungen

In einer gemeinsamen Eingabe fordern der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und weitere Verbände Vertrauensschutz für die Anleger von Leasinggesellschaften. Hintergrund ist ein BMF-Schreiben, wonach eine strengere Rechtsprechung des BFH rückwirkend auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Betroffen sind vor allem Gesellschafter von Leasingfonds.

Unser nächstes Thema ist wichtig für Anleger von Leasinggesellschaften. In einer gemeinsamen Eingabe an das Bundesfinanzministerium fordern der Deutsche Steuerberaterverband und weitere Verbände Vertrauensschutz für Fondsanleger. Hintergrund ist ein BMF-Schreiben vom April dieses Jahres zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit. Danach ist eine strengere Rechtsprechung des BFH rückwirkend auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Doch der Reihe nach. Was hat der BFH entschieden?

Bereits vor mehr als zwei Jahren urteilte der BFH: Der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Flugzeugen stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar. Vorausgesetzt: Die Vermietung ist mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert. Werden Wirtschaftsgüter ...

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