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PiR Nr. 7 vom Seite 206

Kunstwerke als immaterielle Vermögenswerte?

Dr. Andreas Haaker und Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

In vielen Fällen muss der Bilanzierende eine (subjektive) Entscheidung darüber treffen, ob ein langlebiger Vermögenswert materieller oder immaterieller Art ist. Von dieser Klassifizierungsentscheidung hängt die anschließende bilanzielle Behandlung ab: Ein materieller Vermögenswert fällt in den Anwendungsbereich des IAS 16, immaterielle Vermögenswerte sind hingegen nach IAS 38 zu bilanzieren. Kunstwerke werden hierbei in der Bilanzierungspraxis oftmals als immaterielle Vermögenswerte klassifiziert und somit gem. IAS 38 bilanziert.

Contra Dr. Andreas Haaker

Zahlreiche Vermögenswerte enthalten sowohl eine materielle als auch eine immaterielle Komponente. So braucht z. B. eine immaterielle Computersoftware als materielles Speichermedium eine Daten-CD, ein immaterielles Theaterstück wird mitunter noch auf materiellem Papier abgedruckt und eine materielle Maschine funktioniert nicht ohne eine immaterielle Steuerungssoftware. Nur im letzten Fall liegt nach IAS 38 ein materieller Vermögenswert vor, obgleich die Maschine nicht ohne seine immaterielle Komponente genutzt werden kann.

Wenn Kunstwerke wie Bilder oder Statuen als immaterielle Vermögenswerte eingestuft werden (IFRS 3.IE32 (20...

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