Arbeitshilfe Juli 2009

Gewerbesteuermessbescheid 2000: Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG bei atypisch stillen Gesellschaften

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Bilden atypisch stille Gesellschaften einen gewerbesteuerlich vom Inhaber des Handelsgeschäfts - hier einer GmbH & Co. KG - eigenständigen Gewerbebetrieb und können damit für sich den Gewerbesteuerfreibetrag beanspruchen, wenn die den einzelnen atypisch stillen Gesellschaften und dem Inhaber des Handelsgeschäfts zuzuordnenden gewerblichen Tätigkeiten nicht identisch sind, d.h. abgrenzbare Geschäftsbereiche (z.B. durch Beteiligung der atypisch stillen Gesellschafter nur an bestimmten Geschäften oder an einem bestimmten Geschäftsbereich) vorliegen ? Welche Beurteilung gilt für diejenigen stillen Gesellschafter, die zugleich Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind ?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB WAAAD-19507