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LAG Köln Urteil v. - 2 Sa 461/03

Gesetze: StGB § 203

Leitsatz

Ein Krankenhaus kann verpflichtet sein, den Namen eines Patienten zu benennen, wenn dieser ein Streitgespräch der Arbeitnehmer untereinander wahrgenommen haben soll und der deswegen abgemahnte Arbeitnehmer anderenfalls nicht in der Lage ist, den Gegenbeweis anzutreten.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-06779

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 04.08.2003 - 2 Sa 461/03

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