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BFH 27.08.2008 I R 81/07, NWB direkt 52/2008 S. 10

Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen bei Wegzug ins Ausland

Eine Entlassungsabfindung für einen in das Ausland verzogenen Arbeitnehmer, die den Verlust künftigen Arbeitsverdienstes abgelten soll und keinen Zusammenhang (z. B. durch die Bemessung an der Dauer der bisher ausgeübten Tätigkeit) zu einer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Inland aufweist, zählt nicht zu den beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1997 (Rechtslage vor der Änderung des EStG durch das StÄndG 2003 v. , BGBl 2003 I S. 2645, BStBl 2003 I S. 710 ab dem Veranlagungszeitraum 2004).

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