E. Assmann, Burhoff A.

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

5. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55062-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45095-2

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Dokumentvorschau
Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes (5. Auflage)

Abschnitt B: Die laufende Besteuerung

I. Gewinnermittlung, Buchführungs-, Aufzeichnungspflichten, Kassenführung, Aufbewahrungspflichten, Buchungsfehler bei Einnahmen und Ausgaben

1. Gewinnermittlungsarten
a) Allgemeine Hinweise

366 Für die steuerliche Gewinnermittlung kommen beim Gast- und Beherbergungsgewerbe der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 (R 4.1 EStR) bzw. § 5 EStG und die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (R 4.5 EStR) in Frage.

367 Die Gewinnermittlung schlechthin ist die aufgrund kaufmännischer Buchführung nach § 5 EStG. Die Einnahmenüberschussrechnung ist nur eine vorübergehende Erleichterung und soll zu keinem anderen „Totalgewinn” führen. Spätestens bei Betriebsaufgabe bzw. Veräußerung wird Totalgewinngleichheit durch Übergangskorrekturen (R 4.6 EStR) realisiert.

b) Betriebsvermögensvergleich nach § 5 bzw. § 4 Abs. 1 EStG

368 Gewerbetreibende, die nach Handels- oder nach Steuerrecht verpflichtet sind, Bücher zu führen (vgl. Rdnr. 426 ff.) oder sie freiwillig führen, haben ihre Gewinne nach § 5 EStG nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Diese Rechtsgrundlage gilt für Kaufleute nach § 1 HGB (vgl. Rdnr....

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

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