Arbeitshilfe März 2011

Haftung des Empfängers von umsatzsteuerpflichtigen Werklieferungen eines objektiv im Ausland ansässigen Unternehmers bis einschl. 2001 - Mustereinspruch

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Inwiefern kann eine Betriebsstätte als Ort der sonstigen Leistung ( § 3a Abs. 1 UStG), wenn diese jedoch nicht als eine Zweigniederlassung ins Handelsregister eingetragen wurde, eine Ansässigkeit im Inland begründen? - Welches FA ist für den Erlass des Haftungsbescheides zuständig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB XAAAC-89875