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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 1846/05

Gesetze: StBerG § 23 Abs. 1 S. 3, StBerG § 26 Abs. 1

Eintragung der weiteren Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins auch bei Übernahme der Leitung durch eine Person, die bereits eine Beratungsstelle in einem 70 km entfernten Ort leitet

Leitsatz

1. Der Eintragung einer weiteren Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine steht nicht entgegen, dass die im Einfamilienhaus der künftigen Leiterin geplante weitere Beratungsstelle etwa 70 km entfernt von deren ersten Beratungsstelle liegt. Die Entfernung begründet keine Bedenken gegen die sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen.

2. Die Eintragung kann beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 StBerG nur abgelehnt werden, wenn offensichtlich die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 StBerG hinsichtlich der weiteren Beratungsstelle nicht erfüllt sind.

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 2136 Nr. 44
DStRE 2009 S. 964 Nr. 15
XAAAC-86547

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.03.2008 - 1 K 1846/05

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