Arbeitshilfe April 2010

Restanspruch: Erteilung einer Steuernummer sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Mustereinspruch

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Es stellt sich hier die Frage, ob ein Steuerpflichtiger einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer hat. Für den Anspruch des Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG könnte außerdem das berechtigte Interesse ausreichen, aufgrund der Bescheinigung am Baumarkt tätig werden zu wollen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB PAAAC-86220