Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Instandhaltung/Instandhaltungsverpflichtung

I. Unterlassene Instandhaltung

1. Allgemeines

Für am Bilanzstichtag unterlassene Instandhaltungen (z. B. überfällige Inspektion, Wartungsarbeiten, Reparaturen) muss bzw. kann eine Rückstellung gebildet werden. Es darf sich um keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten handeln, sondern um eine reine Innenverpflichtung. Auf die Gründe, weshalb die Reparaturarbeiten noch nicht durchgeführt worden sind (z. B. Terminprobleme mit den Handwerkern, finanzieller Engpass), kommt es nicht an. Die Rückstellung rechnet zur Gruppe der Aufwandsrückstellungen.

Beispiel 1

Im Dezember 01 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) zeigen sich an der Hof- und Platzbefestigung Risse. Die notwendig werdende Reparatur wird im Januar 02 (bzw. im April 02) durchgeführt.

Sowohl in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB) als auch in der Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist in der zum zu erstellenden Bilanz eine Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten auszuweisen. Wird die Reparatur nicht innerhalb der ersten 3 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs durchgeführt (Variante) kann lediglich in der Handelsbilanz eine Rückstellung ausgewiesen we...