Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Preisnachlass

Ist am Bilanzstichtag zu erwarten, dass in Zusammenhang mit bereits getätigten Umsätzen z. B. aufgrund einer Abnahmeregelung oder aufgrund einer Kundenbeanstandung der vereinbarte und ggf. bereits bezahlte Kaufpreis teilweise zurückzuzahlen ist (nachträgliche Preisreduzierung), ist in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen. Die Bilanzierung erfolgt in Höhe des Differenzbetrages zwischen bisherigem Preis und dem „Minderungspreis”. Ist die Höhe der Preisminderung im Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt, ist eine Verbindlichkeit auszuweisen.

Beispiel

A hat einem Kunden in 01 eine Wohnzimmereinrichtung für insgesamt 25.000 € verkauft. Im Dezember 01 macht der Kunde berechtigt einen Preisnachlass geltend.

Erfolgt bis zur Aufstellung der Bilanz eine Einigung über die Höhe des Preisnachlasses, ist dieser als Verbindlichkeit (Bruttobetrag mit Umsatzsteuerberichtigung) in der Bilanz auszuweisen. Wird keine Einigung erzielt, muss eine Rückstellung in Höhe des voraussichtlichen Nachlasses (Nettobetrag, keine Umsatzsteuerberichtigung) ausgewiesen werden.

Veräußert ein Unter...BStBl 1973 II S. 305