Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Pensionszusagen an Mitunternehmer

I. Handelsrechtliche Behandlung

Eine Personengesellschaft kann zivilrechtlich wirksam Verträge mit ihren Gesellschaftern abschließen. Zahlt eine Personengesellschaft einem Gesellschafter eine auf einem schuldrechtlichen Vertrag beruhende Tätigkeitsvergütung, liegen handelsrechtlich Betriebsausgaben vor. Leistet die Personengesellschaft darüber hinaus noch eine Pensionszusage, muss in der Handelsbilanz eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (Pensionsrückstellung) ausgewiesen werden. Wurde die Zusage vor dem gegeben (= Altzusage) besteht ein Passivierungswahlrecht.

II. Steuerrechtliche Behandlung

1. Keine Minderung des steuerlichen Gewinns

Der mit der Einbuchung und Aufstockung der Pensionsrückstellung verbundene Aufwand darf den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Damit ergibt sich eine 2-stufige Behandlung (vgl. hierzu BStBl. 2008 I S. 317):


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1. Schritt
Übernahme der Handelsbilanz
Die in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft ausgewiesene Pensionsrückstellung wird anerkannt.
2. Schritt
Aktivierung eines Pensionsanspruchs ...