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PiR Nr. 7 vom Seite 213

Die Eigenkapitalqualität kündbarer Anteile nach dem Amendment zu IAS 32 – Diskussion von Zweifelsfragen

Dipl.-Vw. Dr. Simon Weidenhammer

IAS 32 (rev. 2003) klassifiziert Kapitalüberlassungen immer dann als Fremdkapital, wenn der Gesellschaft hieraus Zahlungsverpflichtungen erwachsen können, explizit bei kündbaren Finanzinstrumenten wie Personengesellschaftsanteilen mit schwerwiegenden Folgen aufgrund der (Folge-)Bewertung zum fair value . Dies bewegte das IASB zur Gründung des Projekts „instruments puttable at fair value” und zwischenzeitlich zur Veröffentlichung des Änderungsentwurfs ED IAS 32 am . Seit dem liegt die Neufassung von IAS 32 vor, die nach erfolgreicher Übernahme in europäisches Recht verpflichtend ab dem anzuwenden ist, eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist möglich .

Kernaussagen
  • Die Neuveröffentlichung von IAS 32 stellt weiterhin eine nur kurzfristige Lösung für die Eigenkapitalzuordnung bestimmter, dem Stammkapital von Kapitalgesellschaften ähnlicher Finanzinstrumente dar.

  • Dabei wird die Eigenkapitalzuordnung wie schon im Änderungsentwurf ED IAS 32 durch die Schaffung einer zweiten Kategorie von „gewillkürtem Eigenkapital” erreicht. Diese enthält mit kündbaren Finanzinstrumenten und bestimmten Verpflichtungen bei Liquidation zwei Arten von Eigenkapit...

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