Bundesministerium der Finanzen - IV B 2 -S 2241 a/07/0004 BStBl 2007 I S. 823

Verluste aus beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Steuerrechtliche Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren

Der BFH hat in seinen Urteilen vom (BStBl 2004 II S. 359) und (BStBl 2007 II S. 934) – über den Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG hinausgehend – entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens führen mit der weiteren Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.

Nach dem Ergebnis der Sitzung mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze dieser Urteile nunmehr allgemein anzuwenden. Das (BStBl 2004 I S. 463), nach dem die Grundsätze des (BStBl 2004 II S. 359) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden waren, wird aufgehoben.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV B 2 -S 2241 a/07/0004


Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 823
EStB 2008 S. 17 Nr. 1
GStB 2008 S. 4 Nr. 1
SJ 2007 S. 15 Nr. 25
StB 2008 S. 8 Nr. 1
WPg 2008 S. 42 Nr. 1
OAAAC-64375