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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 12 K 8345/06 B EFG 2007 S. 1663 Nr. 21

Gesetze: AO 1977 § 47, AO 1977 § 228, AO 1977 § 230, AO 1977 § 231 Abs. 1, AO 1977 § 232, AO 1977 § 204, GmbHG § 38

Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Einspruchseinlegung gegen Steuerbescheid oder Verrechnungsantrag des nicht mehr geschäftsführungs- oder vertretungsbefugten früheren Geschäftsführers

verbindliche Zusage

Leitsatz

1. Die Einlegung eines Einspruchs gegen die Steuerfestsetzung kann die Zahlungsverjährung für das in dem Steuerbescheid ausgewiesene Steuerguthaben nicht unterbrechen.

2. Ist eine GmbH als Steuerschuldnerin wegen Annahme der Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht worden, so kann ein nach der Löschung verfasstes Schreiben des früheren Geschäftsführers, mit dem er die Verrechnung eines der GmbH zustehenden Steuerguthabens beantragt hat, die Zahlungsverjährung nicht unterbrechen, wenn der vormalige Geschäftsführer erst später zum Nachtragsliquidator der GmbH bestellt worden ist.

3. Ein Schreiben des Finanzamts hat nicht die Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, wenn es nicht vom Vorsteher oder zuständigen Sachgebietsleiter unterschrieben worden ist und der Steuerpflichtige auch nicht in eindeutiger Weise eine verbindliche Zusage beantragt hat.

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 6 Nr. 1
EFG 2007 S. 1663 Nr. 21
OAAAC-58190

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.07.2007 - 12 K 8345/06 B

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