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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Kreditinstitute

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KreditwesengesetzKWG) sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die einzelnen Bankgeschäfte werden in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 12 KWG aufgelistet. Aus diesen Bankgeschäften ist in verschiedener Hinsicht die Bildung von Rückstellungen denkbar. Die Vielzahl der möglichen Gestaltungen der Bankgeschäfte lässt allerdings allgemeingültige Aussagen zur Bildung von Rückstellungen nicht zu.

1. Zuwachssparen

1.1 Begriff

Beim Zuwachssparen zahlt der Sparer einen bestimmten Betrag auf das Sparkonto ein. Das Guthaben wird mit einem bei Abschluss des Sparvertrags festgelegten Zinssatz verzinst, wobei der Zinssatz in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit unter dem erzielbaren Kapitalmarktzins liegt und in der zweiten Hälfte darüber. Indessen entspricht die Verzinsung sowohl bezogen auf die jeweils abgelaufene Vertragslaufzeit als auch bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Sparvertrags der üblichen Verzinsung. ...

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