Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers

Huethig-Jehle-Rehm, Peter Leopold (November 2018)

I. Anwendungsbereich

1§ 71 begründet eine steuerrechtliche Haftung, die durch VA (Haftungsbescheid) geltend zu machen ist. Daneben bestehen noch Schadensersatzansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung), deren Bedeutung in der Praxis gering ist, deren Geltendmachung im Einzelfall jedoch zur Sicherung des vollen Ausgleichs für den eingetretenen Schaden zweckmäßig sein kann.

In der Haftung nach § 71 liegt keine zusätzliche Strafsanktion für steuerunehrliches Verhalten (BFH/NV 2013, 337). Die Vorschrift hat vielmehr Schadensersatzcharakter (BFH, BStBl II 2007, 594, m. w. N.), ohne dass jedoch der im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht anerkannte Grundsatz des Vorteilsausgleichs oder die Berücksichtigung des Mitverschuldens nach § 254 BGB, eines hypothetischen Kausalverlaufs oder die Lehre vom Schutzzweck der verletzten Norm auf die steuerliche Haftung uneingeschränkt übertragen werden können (BFH, BStBl II 2009, 342, m. w. N.). Die Vorschrift soll allein den durch die Hinterziehungshandlung verursachten Vermögensschaden des Fiskus ausgleichen (BFH, BStBl II 1993, 8; 1995, 775). Aufgrund der Akzessorietät der Haftung kann ein Steuerhinterzieher oder der Teilnehmer der Steuerhinterziehung zur Haftung nicht herangezogen werden, wenn ohne seine vorsätzliche Tat keine S...BStBl II 1995, 198