Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (Januar 2014)

1. Allgemeines

1§ 40 ist Ausprägung der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise.

Die Rechtsfolgen, die in den Einzelsteuergesetzen an die Verwirklichung eines Tatbestands geknüpft sind, treten nach § 40 auch dann ein, wenn der Stpfl. bei der Erfüllung des Steuertatbestands durch sein tatsächliches Verhalten oder rechtsgeschäftliches Handeln zugleich gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. Trotz bürgerlich-rechtlicher Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten, insbesondere wegen Wuchers (§ 138 BGB), können daraus die steuerrechtlichen Folgerungen gezogen werden. Dasselbe gilt für Verstöße gegen gesetzliche oder gerichtliche bzw. behördliche Veräußerungsverbote (§§ 135, 136BGB), z. B. das bei der Zwangsvollstreckung auf Grund der Beschlagnahme eines Grundstücks oder der Pfändung von beweglichen Sachen und Rechten bestehende gerichtliche Veräußerungsverbot. Die Strafbarkeit des Handelns des Stpfl. ist für die Besteuerung ohne Bedeutung.

2. Anwendungsbereich

2§ 40 gilt für alle Steuern einschließlich der Verbrauchsteuern. Für Zölle und die Einfuhrumsatzste...