Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 10 Geschäftsleitung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (März 2015)

I. Bedeutung

1§ 10 enthält die Definition des Begriffs „Geschäftsleitung“. Sie ist bedeutsam für die Annahme der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. des § 1 Abs. 1 Nrn. 1–6 KStG auf dem Gebiet der Körperschaft- (vgl. § 1 Abs. 1, § 2 KStG) sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1d, 2 und 3 ErbStG). Von Bedeutung ist die Geschäftsleitung ferner zur Bestimmung des örtlich zuständigen FA für die Einkommens- (§ 20) und Umsatzbesteuerung (§ 21 Abs. 1) dieser steuerpflichtigen Gebilde bzw. für die Einkommensbesteuerung ausländischer Bauunternehmen (§ 20a Abs. 1), bei Ermittlung des Betriebsfinanzamts für Zwecke gesonderter Feststellungen nach § 180 AO (§ 18 Abs. 1 Nr. 2), bei Bestimmung des inländischen Arbeitgebers (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG), des Berliner Unternehmers (§ 5 Nr. 1 BerlinFG) oder etwa des Umfangs der Erbschaftsteuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nrn. 1d, 2, 3 ErbStG).

2§ 10 entspricht inhaltlich der Vorgängervorschrift des § 15 Abs. 1 Steueranpassungsgesetz. Auf die dazu ergangene Rechtsprechung kann deshalb zurückgegriffen werden.

3Im Bereich der DBAs stellt sich regelmäßig bei Prüfung der „Ansässigkeit“ einer juristischen Person die Fr...BStBl II 1998, 86