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NWB Nr. 52 vom Seite 4455

Existenzminimum für das Jahr 2008 auf 7 140 € festgelegt

Nach dem Beschluss des Bundestags v. hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Der Existenzminimumbericht ist prognostisch angelegt (Ex-ante-Berechnung).

Die Bundesregierung hat als steuerfreies „sächliches Existenzminimum” Alleinstehender für das Jahr 2008 den Betrag von 7 140 € errechnet. Bei Ehepaaren erhöht er sich auf 12 276 €, wie aus dem Bericht der Regierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2008 (BT-Drucks. 16/3265) hervorgeht. Das Existenzminimum für Kinder wird darin auf 3 648 € beziffert. Die entsprechenden steuerlichen Freibeträge betragen für Erwachsene 7 664 €, für Ehepaare 15 329 € und für Kinder 3 648 €. Das Existenzminimum setzt sich den Angaben zufolge aus dem Regelsatz, den Kosten der Unterkunft und den Heizkosten zusammen. Für Alleinstehende werden als Regelsatz 4 140 €, als Unterkunftskosten 2 364 € und als Heizkosten 636 € genannt. Die entsprechenden Beträge für Ehepaare lauten 7 464 € als Regelsatz, 4 020 € für die Unterkunftskosten und 792 € für die Heizkosten. Bei Kindern beläuft sich der Regelsatz auf 2 676 €, während für die Un...

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