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PiR Nr. 11 vom Seite 240

Retrograde Bewertung des Vorratsvermögens

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Begriffliches

Retrograd bewerten heißt: Die Bestimmung des Bilanzwertes erfolgt durch Rückrechnung vom Verkaufspreis. Dieser stellt nach HGB/EStG ganz generell keinen Bewertungsmaßstab für das Vorratsvermögen dar, gleiches gilt „an sich” auch nach den IFRS, allerdings nur im Rahmen des Regelungsbereichs von IAS 2. Aus diesem ausgeschlossen sind u. a. Posten der langfristigen Auftragsfertigung nach IAS 11 sowie landwirtschaftliche Produkte i. S. des IAS 41.

Der Veräußerungserlös als Wertbestimmung stellt nur eine Hilfsgröße zur Ermittlung

  • der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der Zugangsbewertung und

  • eines möglichen Abschreibungsbedarfes bei der Folgebewertung

dar.

In systematischer Betrachtung bedarf es also der Definition zweier Rechengrößen, aus denen sich der Bilanzwert errechnet: S. 241

  • Veräußerungserlös (Minuend)

  • Marge (Subtrahend)

  • Bilanzwert (Differenz).

Entscheidend kommt es bei dieser Berechnung also auf den Subtrahenden an, der hier als „Marge” bezeichnet wird.

II. Zugangsbewertung

1. Anwendungsbereich

Im Rahmen der Zugangsbewertung kommt die retrograde Bewertungsmethode in erster Linie oder praktisch ausschließlich im Bereich des Einzelhandels vor. Dieses ...

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