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BGH Urteil v. - V ZR 21/00

Gesetze: EGBGB 1986 Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b; EGBGB 1986 Art. 233 § 12 Abs. 3

Leitsatz

Bei einem im Herbst 1989 oder später eingetretenen Erbfall reicht es für die Feststellung der Zuteilungsfähigkeit des Erben hin, daß er seinen Lebensunterhalt in erheblichem Umfang durch eine landwirtschaftliche Tätigkeit verdient und vor Ablauf des seinen Willen zu einem Eintritt in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft bekundet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAC-02084

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 04.05.2001 - V ZR 21/00

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