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BGH Urteil v. - I ZR 300/98

Gesetze: UWG § 1; BRAO § 43b

Leitsatz

Der Zulässigkeit einer Informationsveranstaltung von Rechtsanwälten zur eigenen anwaltlichen Tätigkeit oder zu allgemeinen rechtlichen Themen steht grundsätzlich nicht entgegen, daß zu ihr Personen eingeladen werden, zu denen kein mandantschaftliches Verhältnis besteht oder bestanden hat, und daß ein kostenloser Mittagsimbiß gereicht wird (teilweise Aufgabe von BGHZ 115, 105, 110 ff. - Anwaltswerbung I).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1274 Nr. 25
BFH/NV-Beilage 2001 S. 227 Nr. 3
DB 2001 S. 2043 Nr. 38
DStRE 2001 S. 1064 Nr. 19
INF 2001 S. 478 Nr. 15
SAAAB-97167

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BGH, Urteil v. 01.03.2001 - I ZR 300/98

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