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BAG Beschluss v. - 7 ABR 26/00

Gesetze: BetrVG § 38 Abs. 2

Leitsatz

Bei Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. Bei Erschöpfung der Liste ist das ersatzweise freizustellende Mitglied im Wege der Mehrheitswahl zu wählen.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1044 Nr. 20
BB 2001 S. 1854 Nr. 36
DB 2002 S. 1165 Nr. 22
YAAAB-94599

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BAG, Beschluss v. 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

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