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BAG Urteil v. - 4 AZR 295/00

Gesetze: BGB § 613 a; TVG § 3; TVG § 4

Leitsatz

1. Nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die dort umschriebenen Tarifnormen in dem Rechtsstand zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses, der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs besteht.

2. Die dynamische Blankettverweisung hat beim Übergang der verweisenden Tarifnorm in das Arbeitsverhältnis gem. § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zur Folge, daß auch die Regelung der in Bezug genommenen Tarifnorm nur in dem Rechtsstand in das Arbeitsverhältnis übergeht, der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestand.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 2229 Nr. 43
DB 2002 S. 800 Nr. 15
AAAAB-94033

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BAG, Urteil v. 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

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