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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 52/04 EFG 2006 S. 1630 Nr. 20

Gesetze: ZRFG § 3, AO § 120 Abs. 2 Nr. 2, AO § 124 Abs. 2, AO § 130, AO § 131, EStG § 4 Abs. 2, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 246 Abs. 2, HGB § 281, FGO § 137

Voraussetzungen einer auflösenden Bedingung und Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung bei bestandskräftiger Veranlagung

Leitsatz

Der Eintritt eines Ereignisses führt nicht zum nachträglichen Wegfall einer Vergünstigung gemäß § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO, wenn der Eintritt des Ereignisses bei Erlass des Verwaltungsakts gewiss ist.

Nach den Grundsätzen des sog. Auswirkungsvorbehalts ist eine gewinnneutrale Bilanzberichtigung auch dann noch möglich, wenn die Veranlagung des Berichtigungsjahres bestandskräftig ist.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1630 Nr. 20
JAAAB-89112

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.02.2006 - VI 52/04

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